- Auffahrschaden
- Auf|fahr|scha|den 〈m. 4u〉 Schaden, der entsteht, wenn ein Fahrzeug auf ein anderes von hinten auffährt
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Auf|fahr|scha|den, der: Schaden, der durch das Aufprallen eines Fahrzeugs auf die Rückseite eines anderen Wagens entsteht.
Universal-Lexikon. 2012.